Ratgeber · Datensicherheit

Phishing erkennen: sechs Merkmale, die immer stimmen

Gefälschte Rechnungen und Chef-Maschen werden besser. Woran man sie trotzdem erkennt – und was zu tun ist, wenn jemand geklickt hat.

Von Dipl.-Ing. Mohamed Khater, Gründer und Geschäftsführer, seit 1992 · · 8 Minuten Lesezeit

Verlässlich

Sechs Merkmale, die immer stimmen

Rechtschreibfehler und plumpe Anreden sind längst kein Erkennungsmerkmal mehr – gefälschte Mails werden inzwischen mit denselben Werkzeugen geschrieben wie echte. Diese sechs Punkte gelten weiterhin.

  • Zeitdruck. „Innerhalb von 24 Stunden“, „letzte Mahnung“, „Ihr Konto wird gesperrt“. Druck soll verhindern, dass Sie nachdenken oder nachfragen. Echte Geschäftspartner setzen selten Fristen von Stunden.
  • Ein Vorgang, den Sie nicht angestoßen haben. Eine Rechnung für etwas, das Sie nicht bestellt haben. Eine Paketbenachrichtigung ohne Bestellung. Eine Passwortänderung, die Sie nicht veranlasst haben.
  • Die Aufforderung, Zugangsdaten einzugeben. Kein seriöser Anbieter verlangt das über einen Link in einer E-Mail. Wenn Sie prüfen wollen, ob etwas stimmt: Adresse selbst eintippen, nicht klicken.
  • Die tatsächliche Absenderadresse. Der angezeigte Name ist frei wählbar. Entscheidend ist, was hinter dem @ steht – und ob es zur angeblichen Firma passt. Auf dem Telefon ist das oft ausgeblendet und muss aufgeklappt werden.
  • Das tatsächliche Linkziel. Mit dem Mauszeiger über den Link fahren, ohne zu klicken. Die Adresse erscheint unten im Fenster. Achten Sie auf den Teil unmittelbar vor dem letzten Schrägstrich – dort steht die echte Domain.
  • Eine geänderte Bankverbindung. Das ist das teuerste Merkmal. Eine Rechnung eines bekannten Lieferanten mit neuer Kontonummer wird niemals per E-Mail bestätigt, sondern durch einen Anruf unter der Ihnen bekannten Nummer.

Was tatsächlich Schaden anrichtet

Drei Maschen, die Betriebe wirklich treffen

Der klassische Massenversand richtet selten großen Schaden an. Diese drei Varianten sind gezielt – und deshalb teuer.

Die Chef-Masche

Eine Mail scheinbar von der Geschäftsführung an die Buchhaltung: dringende Überweisung, vertraulich, bitte nicht mit Kollegen besprechen. Oft während einer Dienstreise, weil dann Rückfragen unwahrscheinlicher sind.

  • Die Bitte um Vertraulichkeit ist das Warnsignal
  • Feste Regel: ab einem Betrag X immer Rückruf

Der Rechnungsbetrug

Eine echte Rechnung eines echten Lieferanten – nur die Bankverbindung ist geändert. Möglich wird das, wenn jemand Zugriff auf ein Postfach hat und laufende Vorgänge mitliest.

  • Kontowechsel immer telefonisch prüfen
  • Nummer aus dem eigenen Bestand, nicht aus der Mail

Der Zugangsdaten-Diebstahl

Eine nachgebaute Anmeldeseite für Microsoft 365. Wer dort Kennwort und Zwei-Faktor-Code eingibt, gibt Angreifern Zugriff auf sein Postfach – meist unbemerkt über Wochen.

  • Startpunkt für die beiden Maschen oben
  • Anmeldung nie über einen Link aus einer Mail

Wenn es passiert ist

Jemand hat geklickt – was jetzt zu tun ist

Die häufigste Reaktion ist Schweigen aus Scham. Das ist die teuerste Reaktion. Diese Schritte in dieser Reihenfolge:

  1. Sofort melden, ohne Vorwurf

    Wer meldet, begrenzt den Schaden. Wer aus Angst vor Ärger schweigt, verlängert die Zeit, in der jemand unbemerkt mitliest. Das gehört ausdrücklich so kommuniziert – vorher, nicht danach.

  2. Kennwort ändern, aber nicht vom betroffenen Rechner

    Wenn möglicherweise Schadsoftware installiert wurde, wird auch das neue Kennwort mitgelesen. Verwenden Sie ein anderes Gerät.

  3. Aktive Sitzungen beenden

    Ein geändertes Kennwort beendet bestehende Anmeldungen nicht automatisch. In Microsoft 365 müssen die Sitzungen ausdrücklich zurückgezogen werden.

  4. Postfachregeln prüfen

    Der erste Schritt eines Angreifers ist meist eine Regel, die eingehende Nachrichten bestimmter Absender in einen Ordner verschiebt oder weiterleitet. So bleibt der Zugriff unbemerkt.

  5. Anmeldeprotokoll ansehen

    Von wo und wann wurde sich angemeldet? Anmeldungen aus dem Ausland oder zu ungewöhnlichen Zeiten zeigen, ob und seit wann jemand Zugriff hatte.

  6. Bewerten, ob eine Meldung nötig ist

    Sind personenbezogene Daten betroffen, greift möglicherweise die 72-Stunden-Frist nach Artikel 33 DSGVO. Diese Bewertung gehört dokumentiert – auch wenn Sie zu dem Ergebnis kommen, dass keine Meldung nötig ist.

Häufige Fragen

Was uns dazu oft gefragt wird

Schützt Zwei-Faktor-Anmeldung nicht davor?

Sie hilft erheblich, ist aber kein Freibrief. Nachgebaute Anmeldeseiten fragen den Zwei-Faktor-Code inzwischen mit ab und geben ihn in Echtzeit weiter. Auch die Masche, jemanden mit Bestätigungsanfragen zu bombardieren, bis er aus Genervtheit zustimmt, funktioniert.

Deutlich sicherer sind Verfahren, die an das Gerät gebunden sind – etwa Passkeys oder Sicherheitsschlüssel. Die lassen sich nicht über eine gefälschte Seite abgreifen.

Lohnen sich simulierte Phishing-Mails an die eigenen Leute?

Wenn sie richtig eingesetzt werden, ja. Falsch eingesetzt richten sie Schaden an: Wer Mitarbeitende bloßstellt oder Klickraten in Leistungsbewertungen einfließen lässt, erreicht, dass künftig niemand mehr einen echten Vorfall meldet.

Sinnvoll ist die Auswertung als Gruppe, nicht als Person, und eine kurze Erklärung direkt nach dem Klick statt einer Sammelmail Wochen später. Der Betriebsrat ist einzubeziehen.

Wie erkennen wir eine gefälschte Rechnung eines echten Lieferanten?

Am ehesten an der geänderten Bankverbindung – und sonst oft gar nicht, weil die Rechnung echt ist und nur abgefangen wurde. Deshalb ist die Regel wichtiger als das Erkennen: Jede Änderung von Kontodaten wird telefonisch bestätigt, unter der Nummer aus Ihrem eigenen Bestand.

Diese Regel sollte schriftlich festgehalten und für alle verbindlich sein, auch für die Geschäftsführung.

Sollen wir verdächtige Mails weiterleiten?

Ja, aber als Anhang, nicht als Weiterleitung. Beim Weiterleiten gehen die technischen Kopfzeilen verloren, die zeigen, woher die Mail tatsächlich kam. Legen Sie dafür eine Sammeladresse an, an die jeder ohne Rückfrage schicken kann.

Dipl.-Ing. Mohamed Khater

Dipl.-Ing. Mohamed Khater hat die INFONET Computer GmbH 1992 in Köln gegründet. Die drei beschriebenen Maschen sind die, die im rheinischen Mittelstand tatsächlich Schaden anrichten – nicht die, über die am meisten geschrieben wird.

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