Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Warenlieferungen, Dienst- und Werkleistungen, Betreuungsverträge und die Überlassung von Software. Bestimmungen, die nur für Unternehmen oder nur für Verbraucher gelten, sind jeweils gekennzeichnet.
Stand: 17. September 2026. Diese Bedingungen ersetzen alle früheren Fassungen.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der INFONET Computer GmbH, Robert-Perthel-Straße 72, 50739 Köln (nachfolgend „INFONET“) und ihren Kunden über die Lieferung von Waren, die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen sowie die Überlassung von Software.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen gelten ausdrücklich nur gegenüber Verbrauchern oder nur gegenüber Unternehmern. Dies ist jeweils gekennzeichnet. Alle übrigen Bestimmungen gelten für beide Gruppen.
(4) Nur gegenüber Unternehmern: Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, INFONET stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn INFONET in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.
(5) Individuelle Vereinbarungen zwischen INFONET und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB). Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein Vertrag in Textform oder die Bestätigung von INFONET in Textform maßgebend.
(6) Soweit in diesen Bedingungen Textform verlangt wird, genügt eine E-Mail. Ein strengeres Formerfordernis wird nicht vereinbart.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote von INFONET sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Darstellungen von Leistungen auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von INFONET in Textform, durch Rechnungsstellung oder durch Ausführung der Leistung zustande.
(3) Schreib-, Druck- und Rechenfehler in Angeboten und Auftragsbestätigungen berechtigen INFONET zur Anfechtung nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Erfüllung zu dem fehlerhaften Preis besteht nicht.
(4) Termin- und Preisangaben für Dienstleistungen gelten als unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als Fest- oder Pauschalpreis beziehungsweise als verbindlicher Termin bezeichnet sind. Wird ein Kostenvoranschlag erkennbar wesentlich überschritten, unterrichtet INFONET den Kunden unverzüglich.
§ 3 Preise, Zahlung und Verzug
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
(2) Kosten für Verpackung, Versand, Anfahrt und Installation werden gesondert ausgewiesen, soweit sie anfallen.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gegenüber Unternehmern werden Rechnungen als elektronische Rechnung im Format ZUGFeRD oder XRechnung übermittelt.
(4) Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Gegenüber Unternehmern kommt eine Pauschale von 40 Euro nach § 288 Absatz 5 BGB hinzu. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
(5) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Beschränkung nicht für Ansprüche wegen Mängeln derselben Leistung.
(6) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug, kann INFONET weitere Leistungen von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen. Bei laufenden Betreuungsverträgen ist INFONET zur Aussetzung der Leistung erst berechtigt, wenn sie dies zuvor in Textform angekündigt und eine Frist von zehn Werktagen gesetzt hat. Sicherheitsrelevante Leistungen werden auch dann weitergeführt, soweit ein akuter Schaden droht.
§ 4 Leistungszeit, Teilleistungen, höhere Gewalt
(1) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
(2) Wird INFONET an der Leistung durch höhere Gewalt gehindert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer der Behinderung. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Arbeitskämpfe, behördliche Anordnungen, Energie- oder Netzausfälle, Lieferengpässe bei Vorlieferanten sowie großflächige Störungen der Telekommunikation, jeweils sofern sie unvorhersehbar und nicht von INFONET zu vertreten sind.
(3) INFONET unterrichtet den Kunden unverzüglich über Eintritt und voraussichtliche Dauer der Behinderung. Dauert sie länger als zwei Monate, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen der Verzögerung bestehen in diesem Fall nicht; § 15 bleibt unberührt.
§ 5 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist (§ 447 BGB).
(2) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Dies gilt auch beim Versendungskauf (§ 475 Absatz 2 BGB).
(3) Sendungen des Kunden an INFONET reisen auf Gefahr des Absenders, soweit der Kunde Unternehmer ist.
(4) Transportschäden sind dem Transportunternehmen gegenüber unverzüglich zu beanstanden. INFONET bittet zusätzlich um Mitteilung, um die eigenen Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen wahren zu können. Für Verbraucher entstehen aus einer unterlassenen Mitteilung keine Nachteile.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von INFONET.
(2) Nur gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Die Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum von INFONET. Der Kunde darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern; er tritt die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an INFONET ab. INFONET nimmt die Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung ermächtigt, solange er seinen Zahlungspflichten nachkommt.
(3) Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter unterrichtet der Kunde INFONET unverzüglich und übersendet die für einen Widerspruch erforderlichen Unterlagen.
(4) Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, gibt INFONET auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl frei.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Voraussetzungen bereit: Zugang zu Räumen und Systemen, erforderliche Zugangsdaten, Ansprechpartner, Stromversorgung und Netzanbindung.
(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner, der Entscheidungen treffen oder kurzfristig herbeiführen kann.
(3) Verzögerungen, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von INFONET. Entstehen dadurch Mehraufwendungen, kann INFONET diese nach Ankündigung gesondert berechnen.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an der eingesetzten Software verfügt und dass Arbeiten an seinen Systemen von seiner Seite zulässig sind.
§ 8 Datensicherung
(1) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich. Vor Arbeiten an Systemen, Datenträgern oder Software hat er eine vollständige, geprüfte Sicherung seiner Daten zu erstellen, soweit dies nicht ausdrücklich Gegenstand der beauftragten Leistung ist.
(2) INFONET weist vor Arbeiten, bei denen ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden kann, auf diese Pflicht hin.
(3) Hat INFONET einen Datenverlust zu vertreten, beschränkt sich die Haftung auf den Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten aus einer ordnungsgemäß erstellten Sicherung erforderlich ist. Hat der Kunde die Sicherung entgegen Absatz 1 unterlassen oder fehlerhaft durchgeführt, haftet INFONET nur für den Aufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Sicherung angefallen wäre. § 15 bleibt unberührt.
§ 9 Mängelhaftung bei Kaufsachen
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neuen Sachen zwölf Monate ab Ablieferung. Ausgenommen sind Ansprüche wegen Arglist, wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; hierfür gelten die gesetzlichen Fristen.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Ablieferung. Bei gebrauchten Sachen kann eine Frist von einem Jahr vereinbart werden; dies bedarf einer ausdrücklichen und gesonderten Vereinbarung (§ 476 Absatz 2 BGB).
(5) Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von INFONET durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Gegenüber Verbrauchern steht das Wahlrecht dem Kunden zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder zurücktreten sowie Schadensersatz nach § 15 verlangen.
(6) Beanstandete Ware ist nach Abstimmung zurückzusenden. Die Kosten einer berechtigten Beanstandung trägt INFONET. Die Originalverpackung ist hilfreich, aber keine Voraussetzung für Mängelansprüche.
(7) Von der Mängelhaftung ausgenommen sind Schäden durch übliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung, Eingriffe Dritter, ungeeignete Betriebsbedingungen sowie Verschleißteile wie Akkumulatoren.
§ 10 Dienst- und Werkleistungen
(1) Erbringt INFONET Leistungen, die auf ein bestimmtes Arbeitsergebnis gerichtet sind – etwa die Installation einer definierten Umgebung oder die Erstellung einer Auswertung –, gilt Werkvertragsrecht. Laufende Betreuung, Beratung und Fehlersuche sind Dienstleistungen; ein bestimmter Erfolg wird insoweit nicht geschuldet.
(2) Bei Werkleistungen nimmt der Kunde das Ergebnis nach Fertigstellung ab. Die Abnahme kann in Textform erfolgen. Nimmt der Kunde das Ergebnis in Gebrauch, ohne innerhalb von zwei Wochen wesentliche Mängel zu rügen, gilt die Leistung als abgenommen; auf diese Wirkung wird der Kunde bei Fertigstellung gesondert hingewiesen.
(3) Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Fahrtzeiten und Fahrtkosten werden gesondert ausgewiesen.
§ 11 Betreuungs- und Wartungsverträge
(1) Betreuungsverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie können von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Innerhalb der ersten vier Wochen nach Vertragsbeginn kann der Kunde den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Vereinbarte Reaktionszeiten beziehen sich auf die Geschäftszeiten von INFONET (Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Nordrhein-Westfalen), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Eine Reaktionszeit ist die Zeit bis zur Aufnahme der Bearbeitung, nicht bis zur Behebung.
(5) Nicht vom Betreuungsvertrag erfasst sind Leistungen, die durch Eingriffe Dritter, durch Änderungen an der Umgebung ohne Abstimmung mit INFONET oder durch Verstöße gegen § 7 erforderlich werden. Solche Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
(6) Bei Beendigung des Vertrages übergibt INFONET dem Kunden die Dokumentation seiner Umgebung sowie die bei INFONET vorhandenen Zugangsdaten in nutzbarer Form. Ein gesondertes Entgelt fällt hierfür nicht an.
§ 12 Fernwartung
(1) Fernwartung erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden und über die von INFONET benannte Software. Der Kunde kann die Verbindung jederzeit beenden.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass während der Fernwartung keine Daten auf dem Bildschirm sichtbar sind, die Dritten nicht offenbart werden dürfen, soweit dies für die Leistung nicht erforderlich ist.
(3) Sitzungen können zu Nachweiszwecken protokolliert werden. Der Kunde wird hierüber vor Beginn unterrichtet.
§ 13 Software und Nutzungsrechte
(1) Software Dritter. Für Software, die INFONET als Wiederverkäufer überlässt, gelten vorrangig die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers. INFONET übermittelt diese Bedingungen oder weist auf ihre Fundstelle hin.
(2) Standardsoftware von INFONET. An eigener Standardsoftware – insbesondere Remaxia, Casenda, SubBaseApp und Gastella – erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang. Weitergabe, Vermietung und Unterlizenzierung bedürfen der Zustimmung in Textform.
(3) Individualsoftware. Wird Software im Auftrag des Kunden erstellt, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglich vorgesehenen Zwecke. Der Umfang der Rechteeinräumung, insbesondere die Frage der Übertragung ausschließlicher Rechte und der Herausgabe des Quelltextes, wird im Einzelvertrag geregelt. Ohne abweichende Vereinbarung verbleiben die Rechte an vorbestehenden Bausteinen, Bibliotheken und Werkzeugen bei INFONET; der Kunde erhält daran ein Nutzungsrecht im für den Betrieb erforderlichen Umfang.
(4) Quelltexthinterlegung. Auf Wunsch des Kunden kann die Hinterlegung des Quelltextes bei einem Treuhänder vereinbart werden. Die Kosten trägt der Kunde.
(5) Freie und quelloffene Bestandteile. Software von INFONET kann Bestandteile enthalten, die unter freien Lizenzen stehen. Deren Bedingungen gehen den Regelungen dieses Paragraphen vor. INFONET benennt die eingesetzten Bestandteile auf Anfrage.
(6) Die gesetzlichen Befugnisse des Kunden nach den §§ 69d und 69e UrhG – insbesondere zur Fehlerbeseitigung, zur Sicherungskopie und zur Herstellung von Interoperabilität – bleiben unberührt.
§ 14 Software als Dienst
(1) Wird Software zur Nutzung über das Internet bereitgestellt, schuldet INFONET die Bereitstellung in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Möglichkeit des Zugriffs über eine gängige Internetverbindung.
(2) Die Verfügbarkeit beträgt 98 Prozent im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums. Nicht als Ausfallzeit gelten angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen, die INFONET nicht zu vertreten hat, insbesondere Störungen der Internetanbindung des Kunden.
(3) Wartungsfenster werden mindestens fünf Werktage im Voraus angekündigt und liegen nach Möglichkeit außerhalb der Geschäftszeiten.
(4) Die Daten des Kunden bleiben dessen Eigentum. INFONET stellt dem Kunden während der Vertragslaufzeit und bis zwei Monate nach deren Ende die Möglichkeit bereit, seine Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu exportieren. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
(5) Der Betriebsort wird im Einzelvertrag festgelegt. Ohne abweichende Vereinbarung erfolgt der Betrieb in Deutschland.
§ 15 Haftung
(1) INFONET haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- im Umfang einer von INFONET übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet INFONET nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von INFONET.
(5) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
§ 16 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) INFONET verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Vorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Erhält INFONET im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu personenbezogenen Daten, für die der Kunde Verantwortlicher ist, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO. INFONET stellt hierfür einen Vertragsentwurf bereit.
(3) Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter – etwa von Rechenzentrumsbetreibern – wird in diesem Vertrag geregelt. Der Kunde wird über beabsichtigte Änderungen rechtzeitig unterrichtet und kann widersprechen.
(4) Eine Verarbeitung außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums findet nur statt, wenn dies im Auftragsverarbeitungsvertrag ausdrücklich vorgesehen und nach Kapitel V der DSGVO abgesichert ist.
§ 17 Geheimhaltung
(1) Beide Seiten behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke des Vertrages.
(2) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
(3) Die Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Beendigung des Vertrages fort.
(4) INFONET darf den Kunden nur nach dessen Zustimmung in Textform als Referenz benennen.
§ 18 Widerrufsrecht für Verbraucher
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Verbraucher, die einen Vertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben beziehungsweise hat. Bei einem Vertrag über Dienstleistungen beträgt die Frist vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
- INFONET Computer GmbH
- Robert-Perthel-Straße 72, 50739 Köln
- Telefon
- 0221 984300-0
- [email protected]
mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Erlöschen und Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (§ 312g Absatz 2 Nummer 1 BGB). Dies betrifft insbesondere individuell erstellte Software und nach Kundenwunsch zusammengestellte Rechner.
Das Widerrufsrecht erlischt ferner bei Verträgen über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten, wenn INFONET mit der Vertragserfüllung begonnen hat, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung begonnen wird, und er seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung sein Widerrufsrecht verliert (§ 356 Absatz 5 BGB).
Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und INFONET mit der Ausführung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An INFONET Computer GmbH, Robert-Perthel-Straße 72, 50739 Köln, E-Mail: [email protected]
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 19 Streitbeilegung
INFONET ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährt wird.
(2) Nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung Köln. INFONET bleibt berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen INFONET bedarf der Zustimmung in Textform. § 354a HGB bleibt unberührt. INFONET ist berechtigt, eigene Forderungen abzutreten.
(4) Änderungen dieser Bedingungen werden dem Kunden bei laufenden Dauerschuldverhältnissen mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Wirkung wird er in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Widerspricht er, kann jede Seite den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
